1. Die ALUCA GmbH, garantiert dem Endkunden (nachfolgend „Kunde“) nach Maßgabe der nachfolgenden Garantiebedingungen, dass das an den Kunden ab dem 1. Juli 2016 gelieferte Produkt, soweit es den nachfolgenden Maßgaben entspricht (nachfolgend „Produkt“), innerhalb eines Zeitraumes von acht (8) Jahren ab Auslieferung (Garantiefrist) frei von Material- und/oder Verarbeitungsfehlern sein wird. Die derart geltend gemachten Fehler wird die ALUCA GmbH nach eigenem Ermessen entweder durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben.
Die Garantie erstreckt sich auf folgende Produkte:
- Einrichtungsmodule und Zubehör aus Aluminium (System ALUCA),
- Unterflursystem ALUCA dimension2 und aluDB,
- ALUCA Schwerlastauszüge aus Eigenfertigung,
- Aluminiumkoffer System ALUCA,
- Seitenwandverkleidungen aus Aluminium,
- Sicherheitstrenngitter aus Aluminium,
- Abklappbare Werkbank,
- Tisch- und Werkbankplatten in Verbindung mit einem Modul / einer Einrichtung,
- ALUCA-Sonderbauteile aus Aluminium,
- Schubladen inkl. Griffelement und Schließzylinder,
- Schubladeneinteilungssysteme aus Aluminium,
- Schubladenauszüge sofern werkseitig montiert.
Von der Garantie nicht umfasst sind:
- Sämtliche elektrotechnische Einrichtungen wie z. B. Wechselrichter, Mehrfachverteiler, Batterien, Akkus, Leuchten, Elektrozubehör,
- An- und Aufbauten am Fahrzeug (z. B. Dachgepäckträger, Leiternlifte, Trittstufen),
- Zubehör aus Kunststoff (z.B. Antirutschmatten, Kästen und Koffer, Einteilungsmaterial), Glas, alle Dichtungen,
- Einrichtungsmodule und Ersatzteile für die Baureihen AluM und AluV,
- der Einbau ins Fahrzeug inklusive Einbau- und Verbrauchsmaterial,
- Boden- und Deckplatten,
- Teile, die individuell auf Kundenwunsch entwickelt und eingebaut wurden,
- Einrichtungen und Zubehör, die in einem Fahrzeug eingesetzt werden aber nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind,
- Optische Veränderungen, Flecken, Kratzer, Verfärbung (auch durch UV-Licht und Frost), Rost, Schimmel und sonstige Veränderungen, die zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit führen,
- Produktfehler, die auf eine Aussetzung des Produkts gegenüber äußeren Einflüssen (etwa Chemikalien, Salz, Rauch, Schmutz und andere Verschmutzungen, elektrochemische Reaktionen durch unsachgemäßen Einsatz von Wasser) zurückzuführen sind, es sei denn, eine besondere Resistenz ist durch die ALUCA GmbH zugesichert,
- Produktfehler, die auf Einwirkungen auf das Produkt durch höhere Gewalt (Unwetter, Blitzschlag, Hagel, Feuer, Stromausfall, Unfall, Überschwemmung, Schneeschaden, Lawinen, Frosteinwirkung, Erdbeben, Wirbelstürme, Vulkanausbrüche, Erdrutsch, Insektenplagen sowie sonstige Einwirkungen durch Tiere), Unfall, mangelnde Sorgfalt, Reparaturen am Fahrzeug, Vandalismus oder Diebstahl zurückzuführen sind.
2. Sonstige Ansprüche des Kunden gegen die ALUCA GmbH, insbesondere auf Schadensersatz, sind, soweit gesetzlich zulässig, im Rahmen der Garantie ausgeschlossen; es findet keine Erweiterung der Gewährleistung statt. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden jedoch durch diese Garantie nicht berührt.
3. Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn:
- das Produkt keine Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen von der normalen Bestimmung und den Vorgaben der ALUCA GmbH abweichenden Gebrauch verursacht sind. Insbesondere müssen die Vorgaben für die maximale Belastung einzelner Einrichtungselemente erfüllt werden (siehe Ladungssicherungsetikett) einsehbar unter www.aluca-world.com,
- das Produkt nicht eigenmächtig bearbeitet, verändert oder ergänzt wurde,
- das Produkt gemäß ALUCA-Einbauanleitung von der ALUCA GmbH oder einem autorisierten ALUCA Partner in das Fahrzeug eingebaut wurde und fest mit dem Fahrzeug verbunden ist,
- in das Produkt nur von der ALUCA GmbH autorisiertes Zubehör eingebaut wurde,
- das auf dem Produkt angebrachte Garantiesiegel der ALUCA GmbH nicht entfernt oder unkenntlich gemacht wurde,
- der Kunde bei der Geltendmachung der Garantie nachweist, dass das Produkt regelmäßig innerhalb der hierfür laut Einbauanleitung mit Wartungsanweisung (Download Einbauanleitung hier) einzuhaltenden Intervalle gewartet wurde,
- das Produkt in Fahrzeugen im üblichen Straßenverkehr genutzt wird (dauerhafter Einsatz im Offroad-Betrieb, als Untertagefahrzeug, in Kriegsgebieten oder Wüsten zählt ausdrücklich nicht dazu).
4. Ansprüche aus dieser Garantie setzen voraus, dass der Kunde die ALUCA GmbH schriftlich per Brief oder unter der E-Mail [email protected] kontaktiert. Um der ALUCA GmbH die Möglichkeit zu geben, innerhalb eines Zeitraumes von dreißig (30) Arbeitstagen eine Fehleranalyse durchzuführen, übersendet der Kunde ein Foto des Garantiesiegels sowie einer Beschreibung des Reklamationsgrundes.
An den Produkten ALUCA dimension2 sowie aluDB ist das Garantiesiegel auf der linken Außenseite der obersten Unterbodenschublade zu finden.
Die ALUCA GmbH teilt nach Prüfung mit, ob ein Garantiefall vorliegt und in welcher Weise die Abwicklung erfolgen wird. Kosten für nicht angeforderte Produkteinsendungen gehen zu Lasten des Kunden.
Die ALUCA GmbH entscheidet, ob zur Geltendmachung des Garantieanspruchs das Produkt an die ALUCA GmbH oder einen von ihr benannten Einbaupartner oder ALUCA-Partner übergeben oder gesendet werden muss.
5. Diese Garantie gilt unter der Bedingung der Vorlage des Kaufnachweises des Produktes in dem vorstehend genannten Umfang; sie gilt bei Nachweis der Weiterveräußerung auch für den Rechtsnachfolger des Produktes. Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: September 2021