Noch BEVOR Sie den Empfang der Ware gegenzeichnen, kontrollieren Sie bitte die Ware auf sichtbare Beschädigung. Vermerken Sie mögliche Schäden auf dem Frachtbrief! Leisten Sie erst dann Ihre Unterschrift!
Bitte leiten Sie diesen Leitfaden auch an die Warenannahmestelle weiter!
Warenbegleitschein (Muster)

1 ALUCA Leitfaden zur Warenannahme
1.1 Allgemein
ALUCA ergreift zahlreiche Maßnahmen damit Ihre Aufträge mängelfrei zu Ihnen geliefert werden. Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann es zu Beschädigungen oder Fehlmengen bei der Anlieferung kommen.
Mit dem folgenden Leitfaden möchte ALUCA Ihnen die korrekten Schritte für die Warenannahme bei eventuellen Beschädigungen, Fehlmengen oder Falschlieferungen aufzeigen.
1.2 Warenannahme

- Ist die korrekte Anlieferadresse auf Frachtdokumenten und Packstücken angegeben?
- Stimmt die Anzahl der gelieferten Packstücke (z.B. Einwegpalette, Kartonage) mit den Angaben auf den Frachtpapieren überein?
- Äußerliche Begutachtung der Packstücke auf sichtbare Beschädigungen der Umverpackung im Beisein des Frachtführers.
Bei Warenannahme - noch BEVOR Sie eine Unterschrift leisten - die Ware bitte auf ÄUSSERLICHE Schäden prüfen!
1.3 Maßnahmen bei eindeutigem Transportschaden
Eindeutige Transportschäden dokumentieren Sie bitte sofort auf den Frachtpapieren/mobilem elektronischen Gerät sowie auf ihrem Lieferschein als Beschädigungsvermerk. Bitte beschreiben Sie den Schaden so genau wie möglich, z. B. Palette seitlich eingedrückt, Karton aufgerissen, Ware auf Palette verschoben. Benennen Sie es niemals mit „Verdeckter Schaden“ oder „mangelhafte Verpackung“, da so deklarierte Schäden von den Versicherungen der Speditionen nicht anerkannt werden.
Ohne Beschädigungsvermerk kann eine spätere Regulierung nicht vorgenommen werden.
- Um einen verdeckten Transportschaden handelt es sich nicht, wenn an der Einrichtung ein Schaden entstanden ist, die Verpackung darüber jedoch unbeschädigt ist. Um einen echten verdeckten Transportschaden handelt es sich vielmehr, wenn die Fahrzeugeinrichtung nach dem Auspacken äußerlich unbeschädigt erscheint, jedoch beispielsweise die Schubladenführungen defekt sind, da die Palette evtl. umgefallen war.
- HINWEIS: Die mobilen elektronischen Geräte der Speditionen lassen einen Vermerk zu. Bevor Sie quittieren, vergewissern Sie sich, dass ihr Vermerk dokumentiert und gespeichert ist.
- Falls der Speditionsfahrer Ihnen die Möglichkeit versagt, die Ware mit Beschädigungsvermerk anzunehmen (er besteht z.B. auf Unterschrift ohne Vermerk), verweigern Sie bitte die Warenannahme und informieren Sie uns umgehend.
Bei erkennbarem Totalschaden der Einrichtung verweigern Sie bitte die Warenannahme und informieren Sie uns umgehend unter [email protected]
1.4 Wareneingangskontrolle
Packen Sie die Ware innerhalb von 2 Werktagen komplett aus und machen Sie einen Abgleich mit Ihrer Auftragsbestätigung, Lieferschein und der Ware, die Sie erhalten haben. Prüfen Sie auf Beschädigung und Vollständigkeit der Ware.
Das blaue Klebeband, welches ausschließlich der Fixierung dient, muss innerhalb dieser 2 Werktage entfernt werden, um Kleberückstände und Farbunterschiede im Material zu vermeiden.
Stellen Sie bei der Wareneingangskontrolle Mängel fest, informieren und Sie bitte unverzüglich unter Verwendung des Reklamationsberichtes unter [email protected] (entsprechend unserer allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie gemäß § 377 HGB).
1.5 Information an das ALUCA Team innerhalb von 2 Werktagen
Innerhalb von 2 Werktagen müssen Sie unser ALUCA Team ausführlich über Beschädigung oder Unvollständigkeit der Ware informieren. Bitte schicken Sie dazu den vollständig ausgefüllten Reklamationsbericht an [email protected]. Bei Transportschäden verweisen Sie auf den Schadensvermerk beim Spediteur. Haben Sie in diesem Zusammenhang auf Ihrem Lieferschein folgende Notizen gemacht: Kfz-Kennzeichen des Speditions-LKWs sowie Unterschrift des Fahrers auf den Lieferschein, Anlieferdatum, senden Sie uns dies bitte als Kopie mit. Wenn möglich lassen Sie uns ergänzende Digitalfotos zukommen.
Die weitere Vorgehensweise (Rücksendung, Austausch, Reparatur, Terminabsprachen) legt ALUCA GmbH mit Ihnen gemeinsam fest.
1.6 Nachträgliche Reklamation
Nachträgliche Reklamationen auf Grund von Beschädigung und oder Unvollständigkeit werden von uns und dem Frachtführer nicht anerkannt. Eventuell notwendige Nachlieferungen erfolgen somit auf Kosten des Empfängers. Wir berufen uns auf § 425/438 HGB in Verbindung mit Ziffer 25/28 ADSp.